
Betriebsarzt, FaSi, GBPsych: Vieles haben Sie längst — einiges weiß man einfach nicht.
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind kein Hexenwerk. Man muss nur wissen, welche es gibt — und wo man steht.
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ab dem ersten Beschäftigten
Bestellpflicht Betriebsarzt & FaSi — ASiG
Viele
Betriebe haben die GBPsych noch nicht durchgeführt
dabei ist sie Pflicht für alle — § 5 ArbSchG
6 Wochen
Fehlzeit in zwölf Monaten
wer länger arbeitsunfähig ist, dem ist ein BEM anzubieten — § 167 SGB IX
30.000 €
höchstes Bußgeld (§ 25 ArbSchG), wenn eine Anordnung der Aufsicht nicht umgesetzt wird
verantwortlich bleibt die GF — § 130 OWiG
Für die meisten Unternehmen ist Verantwortung für die eigenen Leute selbstverständlich. Trotzdem haben viele Betriebe die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung noch nicht durchgeführt — nicht aus Desinteresse, sondern weil man einige Dinge einfach nicht weiß.
Dabei ist es nicht einmal schwer, wenn man weiß, was zu tun ist. Wir zeigen Ihnen, welche Pflichten noch offen sind, und führen Sie Schritt für Schritt hindurch. Das Ganze heißt übrigens Compliance im Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Was Pflicht ist
Welche Pflichten muss jedes Unternehmen regeln?

Betriebsarzt & FaSi
Ja, wirklich: ab Beschäftigtem Nummer eins. Bis 50 Beschäftigte geht oft das Unternehmermodell — kaum jemand kennt es.

GBPsych
Keine Konzern-Übung: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gilt für jede Betriebsgröße. Viele Betriebe haben sie noch vor sich.

Arbeitsschutz-Basics
Unterweisungen, Dokumentation, klare Zuständigkeiten. Unspektakulär — aber genau das wird im Ernstfall zuerst geprüft.
So kommen Sie in Gang
Wie hilft EasyBGM bei den Pflichten?
EasyBGM bildet die Fragebögen ab, führt durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Dokumentation und behält Fristen im Blick — Sie sehen jederzeit, was offen ist und wie sich Ihre Zahlen entwickeln.
Die fachliche Bewertung und Ableitung übernehmen Profis: Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, GBPsych-Experten. Die binden wir im richtigen Moment ein — über den Marktplatz, nicht als Kleingedrucktes.

Häufige Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitenden brauchen wir Betriebsarzt und FaSi?
Ab dem ersten Beschäftigten (ASiG). Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Betreuungsform — Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte können unter Bedingungen das Unternehmermodell wählen – mit Motivations- und Informationsmaßnahmen statt fester Einsatzzeiten.
Wer haftet, wenn nichts getan wird?
Die Geschäftsführung. Sie kann Aufgaben delegieren, nicht aber die Organisationsverantwortung (§ 130 OWiG). Setzt der Betrieb eine Anordnung der Aufsicht nicht um – etwa zur fehlenden Gefährdungsbeurteilung –, droht ein Bußgeld bis 30.000 € (§ 25 ArbSchG) — und im Schadensfall persönliche Haftungsrisiken.
Reicht ein Fragebogen-Tool für die GBPsych?
Der Fragebogen ist nur ein Teil. Zur GBPsych gehören Beurteilung, abgeleitete Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle. EasyBGM führt durch diesen Prozess — die fachliche Bewertung gehört in die Hände von Profis, die wir einbinden.
Wie oft muss die GBPsych wiederholt werden?
Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Sie muss aktuell gehalten werden: bei wesentlichen Änderungen (Umstrukturierung, neue Arbeitsformen) und im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung — in der Praxis hat sich ein Zyklus von zwei bis drei Jahren etabliert.
Was kostet uns das — und was kostet Nichtstun?
Der Einstieg kostet vor allem Struktur, nicht Geld: Check, Bestandsaufnahme, Prioritäten. Nichtstun kostet im Prüffall Bußgelder, im Schadensfall deutlich mehr — und jeden Tag die Fehlzeiten, die ein funktionierender Arbeitsschutz senken hilft.
Welche Belastungen erfasst die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Arbeitsbedingte Faktoren, keine Diagnosen: Arbeitsintensität und -menge (Zeitdruck, Überstunden, Unterbrechungen), Handlungsspielraum, soziale Beziehungen einschließlich Führung, Arbeitsorganisation (Schichtarbeit, unklare Zuständigkeiten), Arbeitsumgebung und Information. Die Pflicht gilt für jeden Betrieb, auch im Büro (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).
Ab wann brauchen wir einen Arbeitsschutzausschuss und Sicherheitsbeauftragte?
Einen Arbeitsschutzausschuss bei mehr als 20 Beschäftigten (§ 11 ASiG); er tagt mindestens vierteljährlich. Sicherheitsbeauftragte sind bei regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten zu bestellen (§ 22 SGB VII), bei 21 bis 49 nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt; der Unfallversicherungsträger kann darüber hinaus eine Bestellung anordnen.
Zum Vertiefen
Die wichtigsten Ratgeber im BGM-Kompass
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