BEM. Gesetzlich. Digital. Nachvollziehbar.
§167 SGB IX verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von BEM. EasyBGM macht diesen Prozess strukturiert, fristgerecht und revisionssicher.
Wann ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gesetzliche Pflicht?
Ein BEM ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX für alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeitenden Pflicht, sobald ein Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen (42 Tage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.
| BEM-Faktor | Gesetzliche Vorgabe (§ 167 SGB IX) | Umsetzung in EasyBGM |
|---|---|---|
| Auslöser | Mehr als 6 Wochen (42 Tage) Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten | Automatisches Fristen-Monitoring mit Alarm |
| Freiwilligkeit | Für Arbeitnehmende absolut freiwillig | Rechtssicheres Einladungsschreiben mit DSGVO-Einwilligung |
| Konsequenz | Ohne BEM-Angebot sind krankheitsbedingte Kündigungen meist unwirksam | Revisionssichere Fallakte für den Kündigungsschutz |
BEM ohne System?
Keine Struktur
Jedes BEM-Gespräch läuft anders. Nichts ist standardisiert.
Fristen verpassen
Die 6-Wochen-Frist rückt näher – und du verlierst den Überblick.
Kein Nachweis
Im Streitfall fehlt die Dokumentation. Das wird teuer.
Rechtsunsicherheit
Was genau muss ich tun? Welche Fristen gelten? Wer muss informiert werden?
BEM von Anfang bis Ende im Griff
Fallverwaltung
Alle BEM-Fälle zentral verwaltet. Status, Verlauf, Beteiligte – alles auf einen Blick.
Fristen & Wiedervorlagen
Automatische Erinnerungen zu Einladungen, Gesprächen und gesetzlichen Fristen.
Dokumentation
Gesprächsprotokolle, Einladungsschreiben und Zustimmungserklärungen – revisionssicher archiviert.
Maßnahmen
Halte vereinbarte Maßnahmen fest und verfolge deren Umsetzung.
Reporting
Übersicht über alle laufenden und abgeschlossenen BEM-Fälle für Betriebsrat und Geschäftsführung.
§167-Konformität
Checklisten und Vorlagen, die sicherstellen dass dein BEM-Prozess gesetzeskonform läuft.
4 Schritte zum rechtssicheren BEM
Fall eröffnen
BEM-Pflicht entsteht ab 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. EasyBGM erinnert dich und erstellt das Einladungsschreiben.
Gespräche dokumentieren
Halte Gesprächsinhalte, Teilnehmer und Ergebnisse strukturiert fest.
Maßnahmen festhalten
Vereinbarte Maßnahmen werden dokumentiert und auf Umsetzung verfolgt.
Fall abschließen
Revisionssicherer Abschluss mit vollständiger Dokumentation – bereit für den Prüffall.
Was §167 SGB IX bedeutet
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist keine Kür – es ist Pflicht.
Ab 6 Wochen Pflicht
Arbeitgeber müssen BEM einleiten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen (auch nicht zusammenhängend) arbeitsunfähig war.
Sanktionen bei Nichterfüllung
Fehlendes BEM kann im Kündigungsschutzprozess zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung führen.
EasyBGM schützt dich
Vollständige Dokumentation, Fristenüberwachung und konforme Vorlagen – für den Fall der Fälle.
Häufige Fragen zum BEM
Ab welcher Unternehmensgröße gilt die BEM-Pflicht?+
Ab dem ersten Mitarbeitenden. § 167 Abs. 2 SGB IX kennt keine Mindestbetriebsgröße — die Pflicht greift unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.
Ist das BEM für Mitarbeitende freiwillig?+
Ja. Das BEM ist für Arbeitnehmende freiwillig und kann abgelehnt werden. Der Arbeitgeber muss das ordnungsgemäße, DSGVO-konforme Angebot und eine etwaige Ablehnung revisionssicher dokumentieren.
Was passiert, wenn kein BEM angeboten wird?+
Ohne dokumentiertes BEM-Angebot ist eine spätere krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht regelmäßig unwirksam. Das BEM ist damit faktische Voraussetzung für rechtssichere Kündigungen.
Wann muss ein BEM angeboten werden?+
Sobald ein Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen (42 Tage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war — § 167 Abs. 2 SGB IX.
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